Entschuldigungspraxis

1. Fehlen bei Kursarbeiten

Eine Beurlaubung bei Kursarbeitsterminen ist grundsätzlich nicht möglich (Ausnahmen: rechtliche Verpflichtungen wie Gerichtstermine, Musterung oder außergewöhnliche familiäre Problemlage).

Bei einer Erkrankung am Tag der Kursarbeit muss der Schüler in jedem Fall (auch, wenn er bereits die Tage vorher entschuldigt gefehlt hat) dies telefonisch im Sekretariat (Frau Saynisch, 02689-29711) bis 08.15 Uhr mitteilen.

Kurzfristige Erkrankungen zum Arbeitstermin werden nur dann entschuldigt, wenn ein Attest des behandelten Arztes vom Tag der Erkrankung vorgelegt wird. Nur in diesem Fall erhält der Schüler einen Nachschreibetermin. In Zweifelsfällen entscheidet die MSS-Leitung und in letzter Instanz die Schulleitung.

2. Normales Fehlen

Die Schülerinnen und Schüler teilen morgens (ab 07.30 Uhr) dem Sekretariat (Frau Saynisch, 02689-29711) der Schule mit, dass sie nicht am Unterricht teilnehmen können und geben die voraussichtliche Dauer ihres Fehlens an. Die versäumten Unterrichtsstunden notiert der Schüler auf dem Entschuldigungsbogen und legt diesen seinen Fachlehrern vor. Die Entschuldigungsfrist beträgt maximal eine Woche nach Wiedereintritt in den Unterricht.

3. Vorhersehbares Fehlen

Ist absehbar, dass Unterrichtsstunden z.B. wegen einer Führerscheinprüfung oder eines nicht verschiebbaren Arzttermines versäumt werden, so ist dies so früh wie möglich im Sekretariat mitzuteilen. Die Beurlaubungsbögen erhalten die Schülerinnen und Schüler im Sekretariat und als Download auf der Homepage.

Den Fachlehrern ist ebenfalls so früh wie möglich der Termin persönlich mitzuteilen, spätestens aber am Tag vorher.

4. Abgabe der Entschuldigungsbögen

Am Ende des Halbjahres werden die Entschuldigungsbögen vom jeweiligen Stammkursleiter eingezogen.