E-Shishas in der Schule verboten

Vor den Herbstferien wurde von einem Schüler der 8. Klasse eine E-Shisha eingezogen.
Die elektronischen Wasserpfeifen sehen Kugelschreibern zum Verwechseln ähnlich; es gibt sie mit verschiedenen Geschmacksrichtungen. E-Shishas unterliegen keiner Altersbeschränkung und sind an Tankstellen, Kiosken, Schreibwarengeschäften, etc. zu erwerben. Sie unterliegen keiner Abgabebeschränkung an Jugendliche nach §10 des Jugendschutzgesetzes, da sie nicht als Tabak-Produkte gelten.

Die Schulleitung vertritt die Meinung, dass diese E-Shishas zu nichts anderem dienen, als den Weg zum Rauchen oder Kiffen zu ebnen. Obwohl die Gesetzeslage noch unklar ist, verbietet die Schulleitung die Benutzung von E-Shishas auf dem gesamten Schulgelände. Sollten trotzdem Schülerinnen und Schüler mit E-Shishas angetroffen werden, so sind unsere Kolleginnen und Kollegen angehalten, diese einzuziehen.

Weitere Informationen finden Sie im Internet (Spiegel.de-Artikel). Wir bitten Sie als Eltern, unser Anliegen zu unterstützen.